Bildungsgutschein

Kostenlose Lernförderung durch 1plus Nachhilfe!

Über den Bildungsgutschein


Sie möchten Ihrem Kind Nachhilfe ermöglichen und dadurch mehr fördern, können es sich aber finanziell nicht leisten? Das muss kein Problem sein! Sie haben grundsätzlich einen Anspruch auf einen Bildungsgutschein für Ihr Kind, wenn Sie eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld
  • Sozialhilfe
  • Kinderzuschlag
  • Wohngeld
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG

Wichtig: Sie können bereits zu Beginn des Schuljahres, aber natürlich auch jederzeit im laufenden Schuljahr, einen Bildungsgutschein beantragen. Diesen können Sie bei der für Sie zuständigen Stelle (Jobcenter, Wohngeldstelle, o.ä.) beantragen. Die Schule Ihres Kindes muss nachfolgend die Notwendigkeit der Nachhilfe bestätigen. Dafür muss nicht zwingend die Versetzung Ihres Kindes gefährdet sein. Die Nachhilfe mit dem Bildungsgutschein ist dann möglich, wenn diese geeignet, angemessen und erforderlich ist um die schulischen Ziele zu erreichen!

Sobald Sie den Bildungsgutschein beantragt, genehmigt und erhalten haben, kann der Nachhilfeunterricht bei uns starten.

1
Antragsformulare (siehe unten) ausdrucken, anfordern oder weiter informieren.
2
Antragsformular von der Schule ausfüllen lassen.
3
Das ausgefüllte Formular bei der Antragsstelle abgeben.
4
Den Bildungsgutschein bei 1plus Nachhilfe einreichen.

Nähere Auskünfte zum Bildungsgutschein erhalten Sie auch bei der für Sie zuständigen Behörde. Sobald Sie den BuT-Gutschein haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. Natürlich stehen wir Ihnen für Fragen zur Beantragung Ihres Bildungsgutscheines gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns ganz unverbindlich an.

0531 / 349 95 04


Antragsformulare

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Links zu Antragsformularen für Ihren Bildungsgutschein.

Antrag auf BildungsgutscheinBestätigung der Schule

FAQ – Häufige Fragen zur Nachhilfe bei 1plus Nachhilfe

Nein! Zu dem berechtigten Personenkreis gehören Schüler/innen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Die Schule legt in der Regel den jeweiligen Bedarf an Nachhilfe fest (Stunden pro Woche/ Stunden pro Monat und die jeweiligen Unterrichtsfächer). Auf diesen Angaben basiert der Umfang des Gutscheins für den Nachhilfeunterricht.

Die Nachhilfe bei 1plus Nachhilfe bietet Ihnen und Ihrem Kind folgende Vorteile:

  • Kleingruppen- und Einzelnachhilfe
  • Individueller, auf Ihr Kind abgestimmter Unterricht
  • Qualifizierte, erfahrene und motivierte Lehrkräfte
  • Für alle Klassenstufen und Fächer
  • Hohe Erfolgsquote
  • Klassenarbeits- und Prüfungsvorbereitung
  • Fast 30 Jahre Nachhilfeerfahrung

Nein, leider nicht. Voraussetzung ist, dass die Schule den Förderbedarf bestätigt. Wir von 1plus Nachhilfe können Ihnen keinen Förderbedarf bestätigen! Aber wenn Sie selbst das Gefühl haben, dass bei Ihrem Kind ein Förderbedarf besteht, sprechen Sie in jedem Fall noch einmal mit dem Fachlehrer, dem Klassenlehrer oder dem Schulsozialarbeiter.